Fahrausweis trotz 0,0 Promille seit 2 Jahren weg
Die Baselbieter Administrativbehörde hat einer Frau den Fahrausweis entzogen, obwohl dazu keine objektiven Gründe vorlagen. Auch ein Gericht konnte die Behörde nicht stoppen.Susanne G.* wartet seit zwei Jahren auf die Rückgabe ihres Fahrausweises, obwohl sie sich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Der Baselbieterin war das «Billett» nach einer Blutalkohol-Kontrolle abgenommen worden, die einen Wert von 0,0 Promille ergab. Obwohl die Basler Staatsanwaltschaft daraufhin die Rückgabe des Ausweises anordnete, erhielt sie diesen bis heute nicht zurück, wie die «Basler Zeitung» berichtet.
Der Grund: Die zuständige Baselbieter Administrativbehörde hält G.* offenbar für eine Alkoholikerin. Ein Beamter des Amts schöpfte nämlich Verdacht, als er im Polizeirapport von der «teils leicht verwaschenen Sprache» und Unsicherheiten in ihrem Auftreten las. G. war vor der Kontrolle beim Zahnarzt gewesen und hatte noch einen betäubten Kiefer. Der Beamte ordnete eine medizinische Fahreignisabklärung beim Institut für Rechtsmedizin IRM in Basel an.
Verhängnisvolle Haarprobe
Diese bestätigte den Verdacht des Beamten. Die Alkohol-Marker im Haar liessen auf einen Konsum von 1,5 Litern Wein am Tag schliessen. Was das Institut laut Schilderung der «Basler Zeitung» aber nicht berücksichtigt hatte: G. hatte kurz zuvor ihre Haare gefärbt – der hohe Alkoholwert rührte vom Bleichmittel her.
Ihr Ehemann liess daraufhin ein Zweitgutachten von Professor Christoph Beglinger einholen, einem anerkannten Gastroentologen und Chefarzt am Basler Unispital. Dieses kam zum Schluss, dass die Frau kein Alkoholproblem hat.
Die Administrativbehörde in Lausen hielt dieses Gutachten aber für ungeeignet und ordnete Alkoholtherapie, Nachkontrollen und weitere Haarproben an – jedesmal mit Kostenfolge. Eine Beschwerde von Susanne G. wurde vom Regierungsrat abgewiesen. Das Kantonsgericht gab der Frau am 16. März dieses Jahres schliesslich Recht, wie die Zeitung weiter schreibt.
18’000 Franken und kein Ende in Sicht
Der Albtraum war damit aber nicht zu Ende. Laut BaZ ging die Hexenjagd munter weiter. Derselbe Lausener Beamte verfügte neue Untersuchungen. «Ich werde seit zwei Jahren von den Behörden schikaniert und verdächtigt. Und es hat kein Ende», wird G. zitiert.
Den Beamten lässt all dies kalt. Über den Mediendienst der Polizei Baselland liess er der Zeitung ausrichten, dass er – anders als im Strafrecht – nicht beweisen muss, dass eine Person nicht mehr fahrgeeignet sei. Der Fall sei umgekehrt: G. müsse den Beweis ihrer Fahrtüchtigkeit selbst erbringen. Bis dato hat sie das zwei Jahre und 18’000 Franken gekostet. Auto fahren darf sie noch immer nicht.