Stadt soll An’Nur-Moschee Obdach bieten

Die An’Nur-Moschee in Winterthur muss Ende Dezember schliessen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtete. Grund: Die Vermieterin, eine kleine Immobilienfirma, weigert sich, den Mietvertrag mit dem Kulturverein zu verlängern. Nun sind die Verwantwortlichen der Moschee auf der Suche nach einer neuen Bleibe.
Dafür hat SP-Politiker Blerim Bunjaku bereits einen Vorschlag: «Die Stadt könnte dem Verein einen Raum zur Verfügung stellen – natürlich mit Mietzins und allem, was dazugehört», sagt er zur NZZ. Dies vor allem aus einem Grund: «Um das Problem in den Griff zu bekommen, und zwar jetzt», sagt er. Denn durch eine Bereitstellung einer Liegenschaft durch die Stadt könne die Verwaltung der umstrittenen Moschee Auflagen machen.
Vortrag über Schweizer Kultur
So könnten beispielsweise Imame durch die neu geschaffene Fachstelle für Extremismus geprüft und zugelassen werden. Ausserdem müsste der Verein die Finanzen offenlegen. Zudem solle einmal im Monat ein Vortrag über die Schweizer Kultur abgehalten werden.
Bunjaku ist überzeugt, dass die An’Nur-Moschee dies mitmachen würde. Eine Schliessung hingegen sei keine Option. «Arabisch sprechende Gläubige hätten dann in Winterthur keine Moschee mehr.»

Härtefall geltend machen
Einen anderen Vorschlag wirft Jurist und Mietrechtsfachmann Ruedi Spöndlin in die Runde: Der Verein An’Nur könne einen Härtfall geltend machen und somit die Verlängerung des Mietverhältnisses erreichen. «Der Betreiber der Moschee könnte als Grund für die Erstreckung angeben, dass man ein Medienopfer sei und aufgrund des damit verbundenen schlechten Images der Moschee keine andere Räumlichkeit finde», sagt er zum «Landboten».
Aber der Vermieter könne sich dagegen wehren und argumentieren, dass ihm wegen des schlechten Rufs der Moschee nicht weiter zumutbar sei, das Mietverhältnis zu Verlängern, sagt Spöndlin. Dennoch denkt der Jurist, dass die Moschee eine einjährige Verlängerung herausholen könnte.
(jen)