Bundesweit erste Mordanklage nach tödlichem Autorennen – Berliner Raser vor Gericht
Raser sind mit bis zu 160 Sachen durch Berlin gefahren
In Berlin startet jetzt der bundesweit erste Prozess, bei dem Autofahrer für ein illegales Autorennen wegen Mordes angeklagt werden. Bei dem Rennen in der Berliner Innenstadt wurde ein 69-jähriger Rentner getötet.
Die beiden 24 und 27 Jahre alten Angeklagten sollen sich in Berlin in einer Bar kennengelernt und anschließend zu dem illegalen Autorennen verabredet haben. Rücksichtslos sollen sie dabei mehrere rote Ampeln auf dem Ku’damm überfahren haben und mit bis zu 160 durch Berlin gerast sein.
Als ein Rentner mit seinem Geländewagen bei Grün über eine Kreuzung fuhr, krachte ihm einer der beiden Sportwagen mit hoher Geschwindigkeit in die Seite. Dabei wurde der Geländewagen 70 Meter weit durch die Luft geschleudert. Der Jeep-Fahrer starb noch an der Unfallstelle. Der zweite beteiligte Sportwagen konnte noch ausweichen und landete auf dem Gehweg. Beide Angeklagte kamen mit leichten Verletzungen davon.
Die Begründung für die Mordanklage: Weil die beiden jungen Männer rücksichtslos gehandelt und dabei Tote billigend in Kauf genommen hätten. Deshalb fällt die Anklage diesmal so hart aus. Nicht zuletzt auch die extrem hohe Geschwindigkeit machte dieses Autorennen besonders gefährlich. Zu Beginn der Verhandlung schwiegen die Angeklagten. Ihre Verteidiger halten die Mordanklage für nicht durchsetzbar.
Eine Gesetzesinitiative fordert, Autorennen unter Strafe zu stellen
Meist bekommen die Beteiligten eines illegalen Autorennens sehr geringe Strafen. Für fahrlässige Tötung gibt es in der Regel nur Geldstrafen, Bewährungsstrafen oder Gefängnis bis zu fünf Jahren. Für Totschlag liegen die Strafen zwischen fünf Jahren und lebenslänglich. Eine Mordanklage nach einem tödlichen Autorennen ist bisher einmalig.
Schon oft hat es Tote und Verletzte bei illegalen Autorennen gegeben, bei denen die Verantwortlichen mit milden Strafen davon gekommen sind. Wer sich an illegalen Autorennen beteiligt muss bisher ein Bußgeld von bis zu 400 Euro zahlen und bekommt ein einmonatiges Fahrverbot.
Eine Gesetzesinitiative soll das jetzt ändern. Geht es nach einem Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen, soll die Beteiligung an Autorennen nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gelten. Damit können Haftstrafen von drei bis zehn Jahren verhängt werden und Autos eingezogen werden. Das Berliner Landgericht leistet jetzt einen ersten Vorstoß. Auf Mord steht lebenslänglich.