Dreifachmörder darf nicht in die Freiheit
Der 2003 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilte Dreifachmörder von Wohlen AG kommt nach Verbüssung von 15 Jahren seiner Strafe nicht in den Genuss einer bedingten Entlassung. Das Bundesgericht bestätigt das Vorliegen eines Rückfallrisikos.Der aus der Dominikanischen Republik stammende Mann hatte im Oktober 2000 im Personalhaus eines Nachtclubs in Wohlen willkürlich drei Frauen auf brutale Art und Weise getötet. Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte den Täter zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe. Zudem verwies es ihn für 15 Jahre des Landes. Unterdessen hat der Verurteilte 15 Jahre seiner Strafe abgesessen. Damit wäre gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erstmals eine bedingte Entlassung möglich.